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   OVG Sachsen, 11.10.2019 - 3 B 274/19   

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https://dejure.org/2019,33323
OVG Sachsen, 11.10.2019 - 3 B 274/19 (https://dejure.org/2019,33323)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.10.2019 - 3 B 274/19 (https://dejure.org/2019,33323)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Oktober 2019 - 3 B 274/19 (https://dejure.org/2019,33323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5, VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4, VwGO § 80 Abs. 3, SächsPolG § 3 Abs. 1, SächsPolG § 1 Abs. 1
    Verbot einer Kampfsportveranstaltung; Sofortvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Dresden, 09.10.2019 - 6 L 788/19

    Veranstaltung "Kampf der Nibelungen" bleibt untersagt

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.10.2019 - 3 B 274/19
    Az.: 3 B 274/19 6 L 788/19.

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 9. Oktober 2019 - 6 L 788/19 - wird zurückgewiesen.

  • BVerwG, 28.03.2012 - 6 C 12.11

    Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.10.2019 - 3 B 274/19
    Es umfasst somit auch die Sicherheit von Polizeieinsätzen und den Schutz von Polizeikräften (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. März 2012 - 6 C 12.11 -, juris Rn. 23 m. w. N., Denninger, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, Abschn. D, Rn. 22).
  • OVG Sachsen, 10.12.2014 - 3 B 148/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Aufgriff beim Führen eines Kfz bei Nachweis von

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.10.2019 - 3 B 274/19
    Zur Beurteilung der Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO ist es jedoch unerheblich, ob die Begründung der Vollziehungsanordnung angeführten Gründe den Sofortvollzug tatsächlich rechtfertigen und ob sie erschöpfend und zutreffend dargelegt sind (SächsOVG, Beschl. v. 10. Dezember 2014 - 3 B 148/14 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 29.11.2016 - 3 B 144/16

    Fahrtenbuchauflage, Unzumutbarkeit weiterer Ermittlungen, Begründung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.10.2019 - 3 B 274/19
    Daher genügt es nicht, wenn das öffentliche Interesse mit formelhaften Formulierungen oder mit der Wiedergabe des Wortlauts der Ermächtigungsnorm begründet wird (SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2016 - 3 B 144/16 -, juris Rn. 5).
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